In vielen Gerichtsverfahren spielen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei der praktischen Umsetzung des EU-Rechts eine entscheidende Rolle, unabhängig davon, ob es sich um nationale, grenzüberschreitende, zivil-, familien-, verwaltungs- oder strafrechtliche Verfahren handelt. Auch ist es ihre Aufgabe, EU-rechtliche Fragestellungen in bestimmten rechtlichen Situationen anzusprechen.
Künftige oder neu ernannte Rechtsanwälte sollten sich auf eine Erstausbildung stützen können, bei der ihnen Folgendes vermittelt wird:
- solides Basiswissen zum Rechtssystem und zur Rechtskultur der EU, praktisches Verständnis der Rolle des EU-Rechts in den nationalen Rechtsordnungen,
- Besitzstand im Bereich der Rechtsstaatlichkeit,
- Informationen über ihre Rolle als europäische Vertreter der Justiz.