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Erstausbildung von Rechtsanwälten in der Europäischen Union

In diesem Abschnitt wird dargelegt, wie die Erstausbildung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in den EU-Mitgliedstaaten geregelt ist: Zugangsbedingungen, Ziele und Inhalt, Dauer und Aufbau, Abschlussprüfung.

In vielen Gerichtsverfahren spielen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei der praktischen Umsetzung des EU-Rechts eine entscheidende Rolle, unabhängig davon, ob es sich um nationale, grenzüberschreitende, zivil-, familien-, verwaltungs- oder strafrechtliche Verfahren handelt. Auch ist es ihre Aufgabe, EU-rechtliche Fragestellungen in bestimmten rechtlichen Situationen anzusprechen.

Künftige oder neu ernannte Rechtsanwälte sollten sich auf eine Erstausbildung stützen können, bei der ihnen Folgendes vermittelt wird:

  • solides Basiswissen zum Rechtssystem und zur Rechtskultur der EU, praktisches Verständnis der Rolle des EU-Rechts in den nationalen Rechtsordnungen,
  • Besitzstand im Bereich der Rechtsstaatlichkeit,
  • Informationen über ihre Rolle als europäische Vertreter der Justiz.
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